- Entscheidung über Haushalt und Finanzen der Pfarrei
- Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftungen und die Kindertagesstätte
- Trägerschaft der Kindertagesstätte
- Abschluss von sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen
- Beratung und Beschluss über Baumaßnahmen
- Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen, sowie Ausstattung der Diensträume, Pfarrheim etc.
- Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
- Zuständigkeit für Friedhof, kirchliche Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand
- Gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat





