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Testament ist Dienst für die Nachkommen

| Frauenbund

Notarin Eva-Maria Bernauer spricht beim Katholischen Frauenbund über "Erben und Vererben"
Wie schaut die gesetzliche Erbfolge aus und wann tritt sie ein? Was muss alles im Testament stehen und was hat es mit der 10-Jahres-Frist auf sich? 
Notarin Eva-Maria Bernauer sprach vieles an bei ihrem Vortrag über "Erben und Vererben", den sie vor Mitgliedern des Katholischen Frauenbundes sowie vielen anderen Interessierten im Jugendheim hielt.
"Warum sollte ein Testament verfasst werden?" - Diese Frage stellte die Notarin aus Eschenbach zu Beginn. Eigentlich denkt man nicht gerne darüber nach und schiebt es gerne raus. "Aber es treten oft Streitigkeiten auf, weil sich irgendjemand benachteiligt fühlt", weiß Bernauer. Wenn ein Testament verfasst wurde, sei man beruhigt, weil alles geregelt ist. Das Testament ist ein Dienst für die Nachkommen. 
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, bei der der Ehepartner und die Kinder je die Hälfte erben. Uneheliche Kinder haben dabei die gleichen Rechte, wie die Ehelichen. Bei einem Testament könne man frei bestimmen. Pflichtteilsberechtigte sind Ehepartner, Kinder und Enkelkinder sowie Eltern, falls keine Kinder da sind. Das Testament muss handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden. "Ein gemeinschaftliches Testament sollte immer einen Änderungsvorbehalt beinhalten", riet Bernauer. Ein notarielles Testament vermeidet Irrtümer und ist beweissicher. 
Die Referentin sprach auch die "10-Jahres-Fristen" an. Diese  greifen bei bestimmten Fällen, wenn es um Verringerung von Auszahlungsansprüchen, um die Kosten für ein Pflegeheim und um die Steuer geht. Neben dem Testament sind auch die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht wichtig, die erstellt werden sollten.
Nach einigen Fragen, die von Eva-Maria Bernauer "ohne Beamtendeutsch" beantwortet wurden, bedankte sich Frauenbund-Vorsitzende Doris Schreglmann bei der Notarin mit einem kleinen Geschenk.

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